Zuzahlung Heilmittelverordnung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sindund Physiotherapie/Ergotherapie mittels einer Heilmittelverordnung in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil bezahlen. Dieser bezieht sich auf die jeweilige Heilmittelverordnung und gilt für die verordnete Anzahl an Behandlungseinheiten.
Wie setzt sich die Zuzahlung zusammen?
+ 10€ pro Verordnung
= Gesetzliche Zuzahlung/ Eigenanteil
Zuzahlungsbefreiung
Die Krankenkassen bieten den Patienten die Möglichkeit sich von der Zuzahlung jährlich befreien zu lassen.
Ob eine Befreiung genehmigt wird, hängt unter anderem von der einkommensabhängigen Obergrenze ab. Diese ist individuell und wird prozentual vom aktuellen Einkommen errechnet. Die Obergrenze bei Patienten mit chronischen Erkrankungen ist deutlich niedriger und wird somit schneller überschritten.
Ihr direkter Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihre aktuelle Krankenkasse. Diese stellt Ihnen alle nötigen Informationen über das genaue Vorgehen zu Verfügung.
Tipp: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege, die Sie von Ärzten, Apotheken und Therapien erhalten, um Sie bei der Beantragung des Befreiungsausweises der Krankenkasse vorzulegen.
Wer ist grundsätzlich von der Zuzahlung befreit?
Zuzahlung Heilmittelverordnung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Physiotherapie/Ergotherapie mittels einer Heilmittelverordnung in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil bezahlen. Dieser bezieht sich auf die jeweilige Heilmittelverordnung und gilt für die verordnete Anzahl an Behandlungseinheiten.
Wie setzt sich die Zuzahlung zusammen?
Zuzahlungsbefreiung
Die Krankenkassen bieten den Patienten die Möglichkeit sich von der Zuzahlung jährlich befreien zu lassen.
Ob eine Befreiung genehmigt wird, hängt unter anderem von der einkommensabhängigen Obergrenze ab. Diese ist individuell und wird prozentual vom aktuellen Einkommen errechnet. Die Obergrenze bei Patienten mit chronischen Erkrankungen ist deutlich niedriger und wird somit schneller überschritten.
Ihr direkter Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihre aktuelle Krankenkasse. Diese stellt Ihnen alle nötigen Informationen über das genaue Vorgehen zu Verfügung.
Tipp: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege, die Sie von Ärzten, Apotheken und Therapien erhalten, um Sie bei der Beantragung des Befreiungsausweises der Krankenkasse vorzulegen.
Wer ist grundsätzlich von der Zuzahlung befreit?
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