Zuzahlung

Zuzahlung Heilmittelverordnung


Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sindund Physiotherapie/Ergotherapie mittels einer Heilmittelverordnung in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil bezahlen. Dieser bezieht sich auf die jeweilige Heilmittelverordnung und gilt für die verordnete Anzahl an Behandlungseinheiten.


Wie setzt sich die Zuzahlung zusammen?


  • 10% der Gesamtbehandlungskosten

     + 10€ pro Verordnung

      = Gesetzliche Zuzahlung/ Eigenanteil



Zuzahlungsbefreiung


Die Krankenkassen bieten den Patienten die Möglichkeit sich von der Zuzahlung jährlich befreien zu lassen.

Ob eine Befreiung genehmigt wird, hängt unter anderem von der einkommensabhängigen Obergrenze ab. Diese ist individuell und wird prozentual vom aktuellen Einkommen errechnet. Die Obergrenze bei Patienten mit chronischen Erkrankungen ist deutlich niedriger und wird somit schneller überschritten.

Ihr direkter Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihre aktuelle Krankenkasse. Diese stellt Ihnen alle nötigen Informationen über das genaue Vorgehen zu Verfügung.


Tipp: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege, die Sie von Ärzten, Apotheken und Therapien erhalten, um Sie bei der Beantragung des Befreiungsausweises der Krankenkasse vorzulegen.



Wer ist grundsätzlich von der Zuzahlung befreit?


  • Patienten mit einer bereits vorhandenen Befreiungskarte
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Patienten der Berufsgenossenschaft (z.B. Arbeitsunfälle)
  • Versicherte der freien Heilfürsorge
  • Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A
  • Privatpatienten

Zuzahlung Heilmittelverordnung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Physiotherapie/Ergotherapie mittels einer Heilmittelverordnung in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil bezahlen. Dieser bezieht sich auf die jeweilige Heilmittelverordnung und gilt für die verordnete Anzahl an Behandlungseinheiten.


Wie setzt sich die Zuzahlung zusammen?

  • 10% der Gesamtbehandlungskosten + 10€ pro Verordnung = Gesetzliche Zuzahlung/ Eigenanteil


Zuzahlungsbefreiung

Die Krankenkassen bieten den Patienten die Möglichkeit sich von der Zuzahlung jährlich befreien zu lassen.

Ob eine Befreiung genehmigt wird, hängt unter anderem von der einkommensabhängigen Obergrenze ab. Diese ist individuell und wird prozentual vom aktuellen Einkommen errechnet. Die Obergrenze bei Patienten mit chronischen Erkrankungen ist deutlich niedriger und wird somit schneller überschritten.

Ihr direkter Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihre aktuelle Krankenkasse. Diese stellt Ihnen alle nötigen Informationen über das genaue Vorgehen zu Verfügung.



Tipp: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege, die Sie von Ärzten, Apotheken und Therapien erhalten, um Sie bei der Beantragung des Befreiungsausweises der Krankenkasse vorzulegen.


Wer ist grundsätzlich von der Zuzahlung befreit?

  • Patienten mit einer bereits vorhandenen Befreiungskarte
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Patienten der Berufsgenossenschaft (z.B. Arbeitsunfälle)
  • Versicherte der freien Heilfürsorge
  • Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A
  • Privatpatienten
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